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Guten Morgen Herr Gerber

 

Besten Dank für Ihre schnelle Antwort und Ihre Mühe.

 

Ja, das Vølkerrecht ist wie die Bibel: jeder Staat, jede Behørde braucht es vermutlich nur zu seinem Vorteil und legt es entsprechend aus. Die Schweiz ist sicher führend in dieser Beziehung und darum auch international anerkannter Experte in Sachen Vølkerrecht.

 

Sicher haben Sie bemerkt, dass es mir weniger um die 200 Fr. geht, die ich schon lange der Gemeinde Bonstetten bezahlt habe. Dies, trotzdem ich hier immer noch um's überleben kæmpfe: Es war schwierig, hier ohne jemanden zu kennen, ohne ein Wort der Sprache zu verstehen, ohne Arbeitsstelle und ohne Vermøgen eine Existenz aufzubauen.

 

Es geht vielmehr darum, dass ein Steuersekretær steuerfreiheit verspricht (international vølkerrechtswidrig, in der Schweiz jedoch üblich) und nachher eine Steuerrechnung schickt und dass das Steueramt Briefe ins Ausland schicken darf oder nicht schicken darf, je nachdem in welchem Interesse die Briefe sind. Glauben Sie wirklich, ein Brief sei bei der norwegischen Post weniger gut aufgehoben als bei der schweizerischen  Post? Zugegeben, mit einer Fahrdistanz Süd - Nord von ca. 2800 km hat die norwegische Post eine ganz andere Aufgabe zu bewæltigen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass beide Postdienste erstaunlich einwandfrei funktionieren!

 

1999 wurde mir mit Hilfe der Behørden der grøsste Teil meines Vermøgens weggenommen (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig). In diesem Zusammenhang haben verschiedene Gemeinden in der Zeitung verøffentlicht, sie würden mir finanzielle Beitræge leisten, was nie Absicht war (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig). Stellungnahmen meinerseits zu Zeitungsmeldungen über mich wurden grundsætzlich verhindert (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig). Offensichtlich sollten øffentliche Gelder für "andere Zwecke" zur Verfügung stehen. (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig). Die Behørden weigerten sich, die Enteignung zu begründen, was zu wilden Spekulationen Anlass gab (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig).

 

Da suchte ich eben den Weg über das bekannte Bindeglied zwischen Behørden und Bürger: das Steueramt. Ich reichte 4 Steuererklærungen zur Auswahl ein und die Steuerbehørden waren offensichtlich überfordert. Es folgten Steuerrechnungen und Einsprachen, die nie beantwortet wurden (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig).

 

Dieser Zustand konnte nicht ewig andauern und da verschwand mein Heimatschein bei den Behørden. (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig). Allerdings kann ein Mensch ohne Totenschein auch in der Schweiz nicht ausgeschaltet werden (auch in der Schweiz gem. Vølkerrecht). Schriftenempfangsschein, Identitætskarte und normale Passverlængerung wurden fast ein Jahr lang verweigert (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig) bis ich versprach, die Schweiz zu verlassen (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig).

 

Ich verliess die Schweiz fluchtartig, jedoch die geplante Flucht in den Kosovo misslang. Darauf erhielt ich Asyl in Norwegen und spæter auch in Kanada. Damit war noch mehr Geschirr zerschlagen, aber das Problem nicht geløst. Es folgten wieder Steuerrechnungen und Einsprachen, die nie beantwortet wurden (in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig). Da kamen die schweizerischen Behørden auf die glorreiche Idee, dass sie ja gar keine Briefe ins Ausland schicken dürften (vielleicht wurde ich auch deswegen ausgewiesen) und verlangten einen bevollmæchtigten Vertreter. Ich stellte mich quer, weil ich Angst hatte, dass so ein Vertreter missbraucht würde, um "das Problem" endlich aus der Welt zu schaffen.

 

Aber auch ich hatte Interesse, die Sache endlich zu løsen und als ich einmal in der Schweiz arbeitete, konnte ich mit Hilfe der schweizerischen Botschaft in Oslo erreichen, dass ich beim Steueramt vorsprechen konnte. Nun fanden die Behørden eine ander Løsung, die geforderte Begründung zu verweigern: sie schenkten mir alle Steuern ab 1999. Sicher keine befriedigende Løsung, aber in der Schweiz nicht vølkerrechtswidrig. In diesem Zusammenhang muss wohl auch das 2004 abgegebene Versprechen, keine Steuerzahlungen zu fordern, gesehen werden. Nun kam aber offensichtlich ein Steuerkommissær dazwischen, der von der Sache nichts wusste oder die Welt zu einfach sieht. Abgesehen davon hat er aber wirklich falsche Zahlen gebraucht.

 

Die Aussichten, je noch einmal eine Begründung zur damaligen Enteignung oder ev. eine Wiedergutmachung gegenüber den dadurch benachteiligten (müsste nicht materiell sein) zu erhalten, sind unterdessen klein, besonders in einem Staat, der das Vølkerrecht nur nach seinem Profit auslegt. Natürlich habe ich einen Briefkasten in der Schweiz, ich rechne ja regelmæssig MWSt. ab. Aber wenn ein Staat Steuerzahlungen verlangen will, so kann man auch erwarten, dass er ordentliche Steuerrechnungen direkt an den Steuerzahler schickt, in Bezug auf Datenschutz sicher die beste Løsung. Wenn er sich eine solche Møglichkeit verbaut, so muss er eine Stelle schaffen, die die Steuerrechnungen empfængt und an den Steuerzahler weiterschickt. Von mir aus kann er auch 50 Stellen schaffen und die Steuerrechnung ein halbes Jahr auf Reisen schicken, wenn die Einsprachefrist entsprechend verlængert wird.

 

Ich hoffe sehr, ich habe Ihre juristische Weltanschauung nicht allzusehr strapaziert und wünsche Ihnen einen schønen Frühlingstag

 

Peter Oswald

 

 

 

 

Peter Oswald                         Tel. +47 74 83 02 00
Hognesaunveien 1                 Mob. +47 951 37 238
Postboks 206                         Faks +47 74 83 02 01
N-7501 Stjørdal                      http://www.peos.no

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Gerber Simon

An: p@peos.no

Gesendet: 18. mai 2006 18:50

Betreff: RE: Vollmacht + Steueramt

 

Sehr geehrter Herr Oswald

 

Besten Dank für Ihr Mail samt attachments. Es geht um die Staats- und Gemeindesteuern 2004, gegen die Sie mit Schreiben vom 19. März 2006 Einsprache erhoben haben. Der zuständige Steuerkommissär des Kantonalen Steueramtes, A. Kuhn, hat Sie zunächst mit Schreiben vom 6. April 2006, unter Hinweis auf § 128 des kantonalen Steuergesetzes aufgefordert, einen bevollmächtigten Vertreter in der Schweiz für Ihre Steuerangelegenheiten zu bezeichnen. Diese Aufforderung hat er schliesslich mit Schreiben vom 3. Mai 2006 (Mahnung), erneut unter Ansetzung einer Frist von 20 Tagen, bekräftigt.

 

Mit Ihren diversen Beilagen steht fest, dass Sie in der Bestellung eines solchen Vertreters keinen Sinn sehen.

 

§ 128 StG lautet: "Die Steuerbehörden können von einem Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland verlangen, dass er einen Vertreter in der Schweiz bezeichnet."

 

Was soll nun diese Bestimmung, welchen Sinn, welche Bedeutung hat sie?

 

Die Zustellung von Verfügungen in Steuersachen an Adressaten im Ausland durch die Post ist grundsätzlich völkerrechtswidrig. Ausgenommen sind Mitteilungen lediglich informativen Charakters wie namentlich die Einladung zur Bezeichnung eines Vertreters in der Schweiz. Erfolgen dennoch über solche Mitteilungen hinausgehende völkerrechtswidrige Zustellung durch die Post, so sind diese nicht ohne weiteres als nichtig zu betrachten. Es ist vielmehr zu prüfen, ob der Steuerpflichtige durch die fehlerhafte Zustellung einen Nachteil erlitten hat. Zudem kann auch von einer Partei mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Sitz im Ausland erwartet werden, dass sie gegen die fehlerhafte Zustellung Einwendungen erhebt.

Wegen des völkerrechtswidrigen Charakters legt § 128 StG fest, dass der Steuerpflichtige mit (steuerrechtlichem) Wohnsitz oder Sitz im Ausland einen Vertreter in des Schweiz zu bezeichnen hat.

Obwohl von "Vertreter" die Rede ist, genügt neben einem Rechtsvertreter auch ein "Zustellbevollmächtigter". Während ein (vertraglich direkter) Vertreter nämlich rechtserheblich mit Wirkung für eine andere Person handeln kann, ist der Zustellbevollmächtigte nur berechtigt, alle Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide in Empfang zu nehmen. Diese Vorschrift soll es nur ermöglichen, dass die Steuerbehörde das Problem der völkerrechtswidrigen Zustellung ins Ausland lösen kann. Hierzu genügt ein Zustellungsbevollmächtigter (vereinfacht ausgedrückt: ein Briefkasten); dass der Empfänger der behördlichen Mitteilung auch noch befugt ist, für den Vertretenen zu handeln, ist hingegen nicht erforderlich.

Wird kein Vertreter oder zumindest ein Zustellungsbevollmächtigter auf Aufforderung hin bezeichnet, so kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt ersetzt werden oder mit gleicher Wirkung unterbleiben, indem die Mitteilung zu den Akten gelegt wird (§ 3 der Verordnung zum Steuergesetz).

 

Die direkte Zusendung der Aufforderung des Steuerkommissärs an den im Ausland wohnenden Steuerpflichtigen, einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz zu bezeichnen, ist darum - wie oben bereits erwähnt - zulässig!

 

Ich habe mich entschieden, Ihre Steuerakten 2004 beizuziehen, diese zu prüfen und insbesondere den Steuerkommissär einzuladen, einstweilen keine Entscheide zu treffen (vgl. Beilage). Ob er diesem Wunsch nach einstweiliger Sistierung des Einspracheverfahrens nachkommen wird, ist derzeit offen, da der Ombudsmann grundsätzlich nicht tätig werden darf, wenn der Beschwerdeführer ein Rechtsmittel - wie Sie hier die Einsprache - eingelegt hat.

 

Über das Abklärungsergebnis werde ich Sie zu gegebener Zeit orientieren können.

 

Mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich - mit einem Gruss nach Norwegen

 

OMBUDSMANN DES KANTONS ZÜRICH

Der juristische Mitarbeiter

 

lic.iur. Simon Gerber, Rechtsanwalt

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Oswald [mailto:p@peos.no]
Gesendet: Dienstag, 16. Mai 2006 17:05
An: Ombudsmann
Cc: x Peter Oswald
Betreff: Vollmacht + Steueramt

 

Guten Tag

 

Ich habe Mitte Mærz eine Steuerrechnung erhalten. Die Zahlen, die zur Berechnung gebraucht wurden, entsprechen nicht den Zahlen, die ich angegeben habe. Ausserdem wurde mir seinerzeit vom Steueramt Bonstetten erklært, dass ich bei einem Einkommen in der Schweiz von weniger als Fr. 5600.- keine Steuern zahlen muss. Trotzdem auch bei Gebrauch von falschen Zahlen ein Einkommen von Fr. 3400.- herauskam, wurde ich mit einer Rechnung beglückt.

 

Ich zahlte die Rechnung und machte gleichzeitig gemæss Gebrauchsanweisung Einsprache.

 

Das Steueramt erklærte, es dürfe keine Briefe (offenbar sind Steuerrechnungen ausgenommen) ins Ausland schicken und ich müsse den Namen einer bevollmæchtigten Person angeben. Dies unter Androhung einer Busse bis zu Fr. 10'000.- und einer Frist von 20 Tagen, wovon fast die Hælfte schon abgelaufen war bis der Brief bei mir war.

 

Ich fühle mich handlungsfähig und sehe keinen Grund, eine bevollmæchtigte Person vorzuschieben, besonders es ja nur um eine Erklærung der Berechnungsgrundlage geht. Nach sehr negativen Erfahrungen mit Ihrem Staat ( http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm ) habe ich auch keine Lust, eine mir bekannte Person der Macht von Staatsangestellten auszuliefern.

 

So habe ich das Steueramt um næhere Angabe, wie so eine Vollmacht aussehen müsste und wozu sie gebraucht wird, gefragt, jedoch nie Antwort erhalten. Ausserdem habe ich mich bemüht, eine Løsung zu finden, leider ergebnislos. Am letzten Donnerstag habe ich nun eine Mahnung erhalten. Ebenfalls 20 Tage Zeit = netto 3 Tage nach Abzug des Postweges, da der Steuerkommissær sich weigert, mir eine E-mail-Adresse anzugeben. Ebenfalls bis 10'000.- Fr. Busse und neu die Feststellung, dass Entscheide mir nicht bekanntgegeben würden.

 

Ich werde nie unbescholtene Bürger aus meiner Bekanntschaft brutalen Staatsangestellten ausliefern. Ich bin überzeugt, dass man mich auch nicht dazu zwingen kann. Ausserdem bin ich überzeugt, dass es den grundlegendsten Menschenrechten entspricht, dass ich selber Einsprache erheben und die Antwort empfangen kann. Ich habe nichts geheim und weiss nicht, warum Briefe vom Steueramt einen Umweg machen müssen. Die einfachste Løsung wære sicher, wenn ich dem Steueramt erlaube, mir direkt Briefe zu schicken.

 

Ich ersuche Sie, dafür zu sorgen, dass die Einsprache ordentlich behandelt wird und dass das Steueramt auf solche Drohungen verzichtet. Da die vom Steueramt gegebene Zeit knapp ist, bitte ich Sie freundlich, den Erhalt dieses Mails sofort zu bestætigen und innert 1 Tag zu antworten.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Peter Oswald

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oswald

Herr Steuerkommissär A. Kuhn hat uns freundlicherweise die Steuerakten 2004 zugestellt, obwohl er dies wegen des laufenden Einspracheverfahrens nicht hätte tun müssen. Aus seinem Begleitschreiben ergibt sich, dass sich  Kantonsrat X bei ihm gemeldet habe. Er sei ein guter Bekannter von Ihnen, der von Ihnen kontaktiert worden sei. Kantonsrat X hat Herrn Kuhn mitgeteilt bereit zu sein, Ihre Vertretung in den steuerlichen Belangen zu übernehmen, selbstverständlich nur, wenn Sie damit einverstanden seien. Es sei eine Besprechung zwischen Kantonsrat X und Herrn Kuhn geplant, sobald er im Besitz Ihrer Vollmacht ist.

Mit den Steuerakten hat sich gezeigt, dass die Steuereinschätzungen - und damit verbunden das Problem der Zustellung von Steuerunterlagen - seit mehreren Jahren immer wieder ein Thema sind und allseits Schwierigkeiten bereiten. Auch kommt immer wieder Ihre Wut und Enttäuschung zur Geschichte um das "Tixi-Säuliamt" zum Ausdruck, wo Sie alles verloren hätten bzw. Ihnen alles weggenommen worden sei. Ich kenne diesen Teil Ihrer Lebensgeschichte nicht, habe aber sehr Verständnis für die prägenden Folgen und dafür, dass Ihr Vertrauen in den Staat und seine Behörden stark erschüttert ist. Aus Erfahrung kann ich Ihnen aber mitteilen, dass es sich lohnt, sich von einem festgefahrenen Standpunkt zu lösen und zu prüfen, wo die eigenen Interessen liegen. Diese müssten u.E. in einer möglichst effizienten Bereinigung der Steuerangelegenheit liegen, da mit Sicherheit auch Sie sich nicht immer wieder mit diesem leidigen, zeitintensiven Thema befassen wollen.

Falls Sie sich dazu entschliessen könnten, Kantonsrat X mit der Vertretung in Ihren steuerlichen Angelegenheiten zu bevollmächtigen, würden Sie damit m.E. einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung tun. Ihm käme dann auch die Funktion des Vertreters in der Schweiz nach § 128 des kantonalen Steuergesetzes zu. Umgekehrt wäre es u.E. der falsche Weg, wenn die Entscheide des Steueramtes zur Eröffnung im Amtsblatt publiziert würden, wodurch aber der rechtlich erforderlichen Publikation Genüge getan wäre.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Kantonsrat X für Ihre Vertretung in den steuerlichen Belangen bevollmächtigen wollen. Ich würde dann die Steuerakten an Herrn Steuerkommissär A. Kuhn retournieren, damit die Besprechung zwischen ihm und Kantonsrat X durchgeführt werden kann. Ich bin überzeugt, dass dies die Verhältnisse klären kann. In diesem Sinne würde ich mich auch im Begleitschrieben an Herrn Kuhn bei der Aktenrücksendung vernehmen lassen.

In Erwartung Ihrer Kontaktnahme verbleiben wir

"med vennlig hilsen fra Sveits"

OMBUDSMANN DES KANTONS ZÜRICH
Der juristische Mitarbeiter

lic.iur. Simon Gerber, Rechtsanwalt

Antworten per e-mail sind immer an die Adresse ombudsmann@ombudsmann.zh.ch zu richten, ansonst besteht keine Gewähr für rechtzeitige Bearbeitung

 

Grüezi Herr Gerber

 

Ich habe von Ihnen ein Mail voller unverstændlicher Abkürzungen und Ausdrücken erhalten, wofür ich mich bedanke.

 

"... dass die Steuereinschätzungen - und damit verbunden das Problem der Zustellung von Steuerunterlagen - seit mehreren Jahren immer wieder ein Thema sind und allseits Schwierigkeiten bereiten" warum? Ich bin der Meinung, dass ich immer alle verlangten Unterlagen und Informationen geliefert habe, soweit dies mir møglich war. Meine Adresse war den Steueræmtern immer bekannt, sogar als mir  von den Behørden eine ordentliche Anmeldung verunmøglicht wurde, habe ich mich bemüht, dass ich immer für die Steueræmter erreichbar war! (Kaum jemand würde sich in dieser Situation so Mühe geben!)

 

Erklæren Sie mir bitte die folgenden Ausdrücke konkret: "Schwierigkeiten", "Wut", "Geschichte um das Tixi Sæuliamt", "Teil Ihrer Lebensgeschichte", "festgefahrenen Standpunkt", "eigene Interesse", dazu auch Begründung, warum sich jeder nur auf die eigenen Interessen beschrænken soll, "effiziente Bereinigug der Steuerangelegenheiten", "da mit Sicherheit auch Sie sich nicht immer wieder mit diesem leidigen, zeitintensiven Thema befassen wollen" - soll dies eine Erpressung sein????, "m.E.", "richtige Richtung", "u.E."und "Verhæltnisse". Besten Dank dafür - ich møchte mich für meine diesbezügliche Dummheit entschuldigen.

 

Zu "Vollmacht" und "effiziente Bereinigung" habe ich Herrn Kuhn bereits einen einfachen Vorschlag gemacht, wozu er auch eine Stellungnahme verweigert: Statt ineffizient eine Vollmacht  zu fordern und lange hin- und herzudiskutieren, wie eine solche Vollmacht sein müsste, wie sie rechtlich gefordert werden kann (gem. den verschiedenen Rechten und Auslegungen) usw. wære es viel effizienter, wenn Herr Kuhn auf ganz einfache Art eine normale Bevormundung beantrægt und durchführt. In einem Staat wie die Schweiz ist dies sicher sehr einfach møglich, besonders wenn die Bevormundung im Interesse gewisser Politikern ist.

 

Zu "effiziente Bereinigung der Steuerangelegenheiten": Ich møchte folgendes klarstellen: Das Steueramt Bonstetten hat mir folgendes Mail geschickt:

Von: Sandra Witschi

An: p@peos.no

Gesendet: Montag, 7. März 2005 13:39

Betreff: Steuerangaben 2004

Sehr geehrter Herr Oswald

Bitte teilen Sie uns für die Steuererklärung 2004 die Steuerangaben 2004 (Hypothek und Zinsen, Verwaltungs- und Unterhaltskosten und Mietzinseinnahmen) mit.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Freundliche Grüsse aus der Schweiz.

Sandra Witschi-Hirschi

-------------------------------------------------------------------

 Gemeinde Bonstetten

Sandra Witschi-Hirschi

Steueramt

Am Rainli 2

8906 Bonstetten

 Tel:        +41 1 701 95 18

Fax:       +41 1 701 95 23

E-Mail:   sandra.witschi@bonstetten.ch

visit:       www.bonstetten.ch

 worauf ich, ehrlich wie ich bin, meine ganze Buchhaltung mit u.a. den gewünschten Angaben zur Verfügung gestellt habe. Herr Kuhn hat eine Steuerrechnung zusammengedichtet, wofür er nur Zahlen gebraucht hat, die in dieser Buchhaltung nicht aufgeführt sind und die von Bonstetten geforderten und von mir gelieferten Zahlen nicht gebraucht hat. Ausserdem hat mir seinerzeit der Steuerkommissær von Bonstetten erklært, dass es bei einem Einkommen in Bonstetten unter Fr. 5600.- nicht zu einer Steuerrechnung kommt. Das Einkommen in Bonstetten ist je nach Zahlen, die man dazu verwendet, Fr. 2000.- - Fr. 3500.-, also eindeutig unter dieser Grenze. Darauf habe ich Herrn Kuhn gefragt, wie er zu seinen Zahlen kommt und warum er die angegebene Grenze nicht respektiert. Jeder andere einigermassen vernünftige Mensch würde dies auch tun!!

Eine effiziente Bereinigung der Steuerangelegenheiten kann nur folgendermassen aussehen:

1.Herr Kuhn setzt die richtigen Zahlen ein oder begründet seine Zahlen.

2. Herr Kuhn respektiert die Grenze von Fr. 5600.- oder begründet eine Abweichung davon.

3. Herr Kuhn schickt laut Vølkerrecht die Verfügungen direkt an meine Adresse in Norwegen.

Alles andere hat mit "effiziente Bereinigung der Steuerangelegenheiten" nichts zu tun, und ist besonders in Anbetracht dessen, dass es sich høchstenes um Fr. 200.- handelt und dass ich bereits die Steuern bezahlt habe und nur eine Rückzahlung erhalten werde, absoluter Unfug und macht nur misstrauisch!

 

Erklæren Sie mir bitte den Unterschied Ihres privaten Vølkerrechts und des offiziellen norwegischen Vølkerrechts:

"Nå har jeg foretatt noen undersøkelser vedrørende spørsmålet du stiller. Så  vidt jeg kan se, hindrer ikke skatteavtalen mellom Norge og Sveits at myndighetene kan sende skattekrav direkte til en skattyter bosatt i det annet land.

Hvis en hadde stått ovenfor et tilsvarende tilfelle med en norsk statsborger bosatt i Sveits, ville norske myndigheter henvendt seg direkte til vedkommende for alle skattekrav.

Vi kan imidlertid ikke uttale oss om det er spesifikk sveitsisk lovgivning som ligger til grunn for deres praksis, vi kan ikke se at det er noen gjensidig avtale mellom landene som begrenser en slik inndriving av skatter."

 

Ich bin überzeugt, dass ich nicht der einzige im Ausland wohnende Steuerzahler bin. Da mir nie erklært wurde, wie die von Ihnen geforderte Vollmacht aussehen müsste, ist es sicher am einfachsten, wenn Sie mir ein entsprechendes Formular zum ausfüllen per Post zuschicken. Da Sie solche Vollmachten offenbar sehr oft fordern müssen, verfügen Sie sicher über ein solches Formular.

 

In Ihrem letzten Mail haben Sie einen Briefkasten ("Zustellungsbevollmächtigter (vereinfacht ausgedrückt: ein Briefkasten)") gefordert. Dieser besteht ja schon lange und ist auf meiner Hjemmeside www.peos.no øffentlich publiziert. Auch Herr Kuhn muss diese Adresse kennen (ich ersuche Sie aber, ihm diese Adresse nocheinmal mitzuteilen) - warum denn dieses ganze Theater???? Die vierteljæhrliche Abrechnung mit der MWSt funktioniert ja problemlos (auch dies weiss Herr Kuhn!). Ich møchte aber betonen, dass eine Zusendung der Steuerverfügungen an diese Adresse statt nach Norwegen grob menschen- und vølkerrechtswidrig ist und vielleicht zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber einmal eine "Ausbildungsreise" nach Strassbourg.

 

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Vergnügen (Strassbourg ist eine schøne Stadt und das Elsass hat gute Køche) und grüsse Sie freundlich

Peter Oswald

 

 

 

Ombudsmann des Kantons Zürich

Mühlebachstrasse 8

CH-8090 Zürich

Sveits

 

                                                                                   Stjørdal, den 11. desember 2006

 

 

 

Guten Tag Herr Kægi

 

Da Sie den Erhalt meines letzten Mails nicht bestætigt haben, sende ich diesen Brief eingeschrieben. Ich møchte aber betonen, dass eine Kommunikation mit E-Mails einfacher wære.

 

Danke für Ihre hørbare Begrüssung durch das Internet. Leider ist so etwas unpersønlich und kaum glaubwürdig, besonders nach meiner Erfahrung. Ich habe natürlich grosses Verstændis dafür, dass in einem Ombudsmann, der Chef der Verwaltung werden møchte, schwerwiegende innere Interessenkonflikte entstehen müssen und bedaure sehr, diese nicht vermindern zu kønnen, aber vorlæufig sind Sie theoretisch noch „Ombudsmann“, beziehen den Lohn für diese Funktion, und Regierungsrat - - - hoffentlich nie!

 

Ihre Bekannte Frau Lisette Müller hat mir folgendes geschrieben: „Der Ombudsmann wird vermutlich im April in den Regierungsrat gewählt. Er ist/war sehr kooperativ. Daher wäre es doppelt gut, den Rückzug zu unterschreiben und eine Kopie auch an ihn zur Kenntnisnahme zu schicken. Er würde sicherstellen, dass du vom Kanton die Bestätigung bekommst, dass keine Busse auf dich wartet. Du hast deine Steuerrechnung ja ohnehin schon bezahlt.“

 

Bestætigen Sie mir dies bitte schriftlich und geben Sie bitte an, für welche Art von Bussen und in welchem Zeitraum die Amnestie gilt.

 

Für den Fall, dass Sie das Mail weggeworfen haben, hier das wichtigste:

Um die Angelegenheit endlich abzuschliessen erwarte ich von jedem(r) einzelnen Empfænger(in) dieses Mails:

 Eine Kopie der erwæhnten "Steuererklærung" mit Angabe, wer diese ausgefüllt hat.

 Ein schriftlicher Bericht der eidg. Steuerverwaltung Abt. MWSt, wie die  Abrechnungen bis heute funktioniert haben.

 Eine Auflistung aller von schweizerischen Steueræmtern direkt zugesendeten Unterlagen (per Mail oder Post) unter Angabe, ob ich den jeweiligen Brief beantwortet oder ignoriert habe.

 Eine Darstellung aller Gemeindebeitræge an Tixi Sæuliamt von der Gründung 1988 bis zur Enteignung im April 1999.

 Eine Darstellung aller Gemeindebeitræge an die Stiftung Tixi Sæuliamt von der Enteignung 1999 bis heute.

 Eine Auflistung aller Steuern,die ich nicht bezahlt habe.

 Eine Brgründung, warum der Steuersekretær sich weigert, die angedrohte Busse zurückzuziehen, trotzdem ich eine Adresse angeboten habe. (Auch dies weist darauf hin, dass eine vølkerrechtswidrige Bevormundung erzwungen werden soll.)

 Eine schriftliche Erklærung, warum ich Steuern zahlen soll, trotzdem ich die angegebene „Einkommensgrenze in Bonstetten“ nicht erreiche, vgl. Sie dazu http://www.peos.no/bonstetten.htm

 Eine schriftliche Begründung warum Gemeindebehørden den Heimatschein eines Schweizerbürgers vernichten dürfen ohne über den entsprechenden Totenschein zu verfügen.

 Eine schriftliche Begründung warum Gemeindebehørden einem Schweizerbürger Schriftenempfangsschein, Identitætskarte und Pass verweigern dürfen.

 

 

 Das ganze Mail finden Sie auch auf  www.peos.no/regierungsrat.htm

 

Falls Sie etwas vergessen haben sollten, so finden Sie es auf http://www.peos.no/2006.htm und http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm

 

Ich wünsche Ihnen ein schønes neues Jahr und viel Erfolg (abgesehen von der Wahl).

Mit freundlichen Grüssen

 

Peter Oswald

 

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Sent: Monday, March 05, 2007 10:49 AM
Subject: WG: Steuerrechnung

 
Sehr geehrte Frau Müller
 
Am 22. Dezember 2006 konnte der Ombudsmann, Markus Kägi, mit Ihnen telefonieren. Sie stellten damals in Aussicht, mit Herrn Oswald Kontakt aufnehmen zu wollen. Sie finden nun beigefügt das Mail von Herrn Oswald vom 2. März 2007 mit attachment (Steuererklärung 2006). Wir ersuchen Sie höflich, sich diesbezüglich mit Herrn Oswald zu verständigen.
 
Besten Dank und freundliche Grüsse
 
OMBUDSMANN DES KANTONS ZÜRICH
Der juristische Mitarbeiter
 
lic.iur. Simon Gerber, Rechtsanwalt
 
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ombudsmann
Gesendet: Freitag, 2. März 2007 14:25
An: Gerber Simon; Behrens Elisabeth
Betreff: WG: Steuerrechnung

 
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Oswald [mailto:p@peos.no]
Gesendet: Freitag, 2. März 2007 10:59
An: Wolf Judith; Charles.Hoehn@bonstetten.ch; Koller Pia; Steueramt Bonstetten; Ombudsmann
Cc: x Peter Oswald
Betreff: Re: Steuerrechnung

 
 
Sehr geehrte Damen und Herren
 
da ich weder an meine schweizerische noch norwegische Adresse eine Steuererklærung erhalten habe, sende ich Ihnen die elekronische Ausgabe.
 
 
 
Ich ersuche Sie, den Empfang dieses Mail sofort zu bestætigen. Falls eine Bestætigung eines Empfængers ausbleibt, behalte ich mir vor, das Einkommen der Wohnung in Bonstetten zukünftig wegen Unfæhigkeit der schweizerischen Behørden in Stjørdal/Nordtrøndelag zu versteuern und alle Forderungen aus Richtung Schweiz zu verweigern!
 
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Peter Oswald
 
----- Original Message -----
Sent: Saturday, March 10, 2007 10:48 AM
Subject: Re: Steuerrechnung

 
 
Hei Lisette
 
Nach dem langen Telefongespræch am Dienstag Abend/Mittwoch Morgen fasse ich das wichtigste zusammen:
 
Meine Einsprache gegen die Steuerrechnung 2004 vor einem Jahr war absolut berechtigt. Alle vom Steueramt verwendeten Zahlen (ausser Hypothekarzins) waren falsch und entsprachen nicht den von mir auf Anfrage des Steueramtes Bonstetten gelieferten Angaben. Zur Satzbestimmung wurde das Einkommen in Norwegen verdoppelt,  (was ich erst am letzten Dienstag von Dir genau erfahren habe), die Mietzinseinnahmen wurden trotz Nachweisbarkeit durch die Bank wesentlich høher berechnet und die Verwaltungskosten, die durch die Rechnungen der Fa. Eugster, Affoltern, nachweisbar sind, wurden wesentlich zu tief berechnet. Alle Fehler zusammen ergaben, dass die Gemeinde Bonstetten den mind. dreifachen Steuerbetrag verrechnete und einnahm. Ausserdem wurde die vom Bonstetter Steuersekretær angegebene Steuerfreiheit bei einem Einkommen von max. "5600.- in Bonstetten" nicht beachtet. Da mit allen Mitteln verhindert werden sollte, dass ich gem. Gesetz Einsprache erheben kann, muss ich annehmen, dass die Steuern absichtlich falsch berechnet wurden, offenbar um eine Bevormundung zu erzwingen oder/und mir die Einreise in die Schweiz zu verunmøglichen. Anders kann ich mir das eigenartige Verhalten nicht erklæren.Dafür spricht auch, dass ich bis heute die von unbekannt in  und mit meinem Namen ausgefüllte Steuererklærung nie einsehen durfte.
 
Der Steuersekretær soll bemængelt haben, dass die Wohnung zuwenig Gewinn abwerfe und dies in der Schweiz (offenbar) verboten sei. Dazu brauche ich noch genaue Angaben der Steuerbehørden über den vorgeschriebenen Mindestgewinn, damit ich in Zukunft den Mietzins entgegen dem Mieterschutz und der Vernunft, jedoch gemæss den Vorschriften und Erwartungen der Steuerbehørden erhøhen kann.
 
Der Ombudsmann und sein Jurist: Es stimmt nicht, dass der Ombudsmann "kooperativ" war, wie Du behauptet hast. Statt dafür zu sorgen, dass die berechtigte Einsprache ordentlich behandelt wird, was seine Pflicht gewesen wære, hat auch er alles unternommen, um eine Antwort zu verunmøglichen. So hat er meine Adresse in der Schweiz, über die ich regelmæssig die MWSt abrechne, ignoriert und dem Steueramt absichtlich vorenthalten, um ebenfalls die bekannte Bussendrohung aufrechtzuerhalten und mir so eine Reise in die Schweiz zu verunmøglichen. Er hat sich geweigert, den offenbar vorher mit Dir abgemachten Handel "Rückzug der Einsprache gegen Rückzug der Bussendrohung" zu bestætigen. Sein Jurist hat irgendwoher die alte Tixigeschichte hervorgeholt, um mit der gesetzeswidrigen Enteignung, der rechtswidrigen Ausweisung und der Tatsache, dass heute mit meinem ehemaligen Vermøgen die Schwerstbehinderten erpresst werden, enorme Korruptionsgelder zu zahlen die Verweigerung der Einsprache zu begründen. Ich hoffe sehr, dass ein Mensch, der sich so stark über die Gesetze hinwegsetzt, einfachste Menschenrechte missachtet und die dreckigste Korruption unterstützt, nie Regierungsrat wird. Eine Wahl kønnte für fast die ganze Zürcher Bevølkerung fatale Folgen haben. (zur Erinnerung: www.peos.no/ombudsmann.htm)
 
Mit dem Gebrauch meiner Bewilligung, Akten über mich einzusehen, hast Du auch die damit verbundenen Regelungen akzeptiert. Abgemacht war, dass ich Kopien aller von Dir gesichteten Akten erhalte, in Wirklichkeit habe ich aber nichts erhalten, wie schon geschrieben, nicht einmal die von Unbekannt in meinem Namen ausgefüllte Steuererklærung. Weiter war abgemacht, dass alle an mich gerichteten Originalakten an mich nach Norwegen, ev. nøtigenfalls an meine schweizer Adresse, geschickt werden und Du, falls Du es wünschest, Kopien empfangen darfst. Du hast aber nicht das Recht, an mich gerichtete Originalakten zu empfangen und/oder aufzubewahren. Alle an mich gerichteten Briefe, sollst Du an den Absender zurückschicken.
 
Ich gehe davon aus, dass die Einsprache noch pendent ist und werde bis zur Berichtigung nichts mehr an ein Steueramt im Kanton Zürich zahlen. Ich behalte mir weiterhin vor, den ganzen Gewinn aus der Wohnung (auch bei einem ev. Verkauf) in Stjørdal/Nordtrøndelag zu versteuern. Im weiteren verweise ich an meine eingeschriebenen Briefe vom Dezember 2006 an das kantonale Steueramt und an den Ombudsmann, die bis heute nicht beantwortet sind.
 
Ich hoffe, dass die Angelegenheit damit klarer ist und warte noch auf die Angabe des vom Steueramt geforderten Mindestgewinns. Schade, als am letzten Freitag Frau Koller den Empfang meiner Steuererklærung sofort bestætigt hat (Besten Dank!), habe ich gemeint, die Sache kønnte in diesem Jahr seinen normalen Lauf nehmen. Ich habe nicht erwartet, dass bei Dir immer noch an mich gerichtete Dokumente lagern, die ich nie gesehen habe, und dass der Ombudsmann nun alles wieder neu aufrollen will.
 
Ich wünsche Euch einen schønen Sommer
 
Peter
 
Eine weitere Kopie an die Wohnungsmieterin, sobald mir dies møglich ist.
 
----- Original Message -----
Sent: Tuesday, March 27, 2007 8:35 AM
Subject: Fw: Steuerrechnung

 
Guten Tag Frau Koller
 
Indem ich im Internet ein Steuererklærungsformular geholt habe, habe ich gemeint, ich kønnte die Sache endlich ordentlich abwickeln. Leider habe ich mich getæuscht:
 
Ich musste nachher feststellen, dass Sie das Steuererklærungsformular gegen meinen Willen an Frau Müller geschickt haben, wo es hængen blieb. Dies trotzdem Sie schon lange meine Adresse in der Schweiz kennen, über die ich regelmæssig und problemlos die MWSt abrechne. Ich muss also damit rechnen, dass Sie zukünftig gegen meinen Willen alle an mich gerichteten Dokumente an irgend jemanden in der Schweiz schicken, wo sie dann verschwinden.
 
Aus mir unerklærlichen Gründen hat der Ombudsmann quer geschlagen.
 
Bei dem darauffolgenden Gespræch mit Frau Müller habe ich wenigstens soviel erfahren, dass Ihre von mir bezahlte Steuerrechnung mind. 3mal so hoch war, wie gerechtfertigt gewesen wære. Ich muss also damit rechnen, dass Sie auch in Zukunft Fantasiesteuerrechnungen komponieren.
 
Ich habe von Ihnen nie den vom Steueramt geforderten Mindestgewinn erfahren.
 
Sie haben die ungerechtfertigt angedrohte Busse nie wiederrufen und nach meiner Erfahrung kann ich in Ihrem Staat keine Rechtspflege erwarten.
 
Ich setze nun dem ganzen Theater eben auf die andere møgliche Art ein Ende. Ich versteure die Liegenschaft in Norwegen. Ich habe nun die norwegische Steuererklærung entsprechend ausgefüllt und den norwegischen Steuerbehørden entsprechende Mitteilung gemacht (Beilage). Da in Norwegen ein offenes, ehrliches Steuersystem besteht, kønnen Sie meine Steuererklærung jederzeit über Internet auf https://www.altinn.no/ega/Login/Login2.aspx?ReturnUrl=%2fega%2faca.aspx einsehen. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anfrage von mir. Gleichzeitig haben Sie die Møglichkeit, selber zu erleben, wie Steuererklærungen in zivilisierten Lændern eingegeben werden.
 
Ich ersuche Sie, den Erhalt dieses Mails zu bestætigen!
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Peter Oswald

 

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 28. mai 2023