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Peter Oswald
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----- Original Message -----
From: Peter Oswald
Cc: p@peos.no
Sent: Friday, March 20, 2009 6:52 AM
Subject: Re: Fw: WG: Externe Internetanfrage an die Finanzdirektion

 
 
 

Sehr geehrte Frau Regierungsrat Gut

 

Ich habe Ihnen Fragen gestellt und Sie haben diese an Ihren Juristen im Steueramt, Herrn Betschart, weitergeleitet. Nachdem die schriftliche Antwort nicht viel ausgesagt hat, hat sich Herr Betschart für ein stündiges Telefongespræch zur Verfügung gestellt. Besten Dank!

Das Resultat des Gespræchs:

  1. Die Schweiz macht absichtlich unklare Doppelbesteuerungsabkommen mit andern Staaten, um die Abkommen  nachher entgegen dem Sinn, aber zu Gunsten der Schweiz auszulegen. Konkret: Die Schweiz macht mit Norwegen ein Abkommen, das die Versteuerung des Einkommens und des Vermøgen regeln soll. Nachher beschliesst das schweizerische Bundesgericht, dass das Abkommen nur für positive Vermøgen gilt – negative Vermøgen werden immer zu Gunsten der Schweiz behandelt. Zur Løsung des so entstandenen Problems læsst die Schweiz 2 Møglichkeiten offen: entweder verzichtet der Vertragsstaat (Norwegen) auf die ihm zustehenden Steuern oder der Steuerzahler versteuert trotz dem Doppelbesteuerungsabkommen sein Vermøgen in beiden Staaten.
  2. Im kantonalen Zürcher Steueramt hat es offenbar weder Menschen noch Vernunft, sondern nur (zum Teil unsinnige) Paragraphen. Konkret: Das Steueramt ist fæhig, für eine Steuereinnahme von ca. Fr. 50.- einen administrativen Aufwand von mind. Fr. 500.- zu betreiben. Daneben verlangt es von der betroffenen Gemeinde und dem andern Staat (Norwegen) zusætzlich einen relativ mehrfachen Aufwand, um dem Kanton die Einnahme von Fr. 50.- zu sichern. Nicht genug damit: Der Steuerzahler muss in Norwegen die im Ausland bezahlte Steuer auf der Steuererklærung nachweisen, um sie laut Doppelbesteuerungsabkommen abziehen zu kønnen. Das kantonale Steueramt verzøgert absichtlich die Veranlagung, auch wenn die Daten sehr früh zur Verfügung stehen und die Sache sehr einfach ist, um dem norwegischen Staat nochmals einen grossen Aufwand für praktisch nichts aufzuzwingen. Aber auch damit noch nicht genug: Norwegen schliesst alle Veranlagungen im Oktober des folgenden Jahres ab, was logisch ist. Das kantonale Steueramt ist fæhig, seine Veranlagung absichtlich auch noch weit über diesen Termin hinaus zu verzøgern, um dem norwegischen Staat mit der nachtræglichen Neuberechnung nochmals zusætzliche Kosten aufzuerlegen. Dies alles wegen ca. Fr. 50.-, die mind. Zum Teil auch noch widerrechtlich (s. oben) vom Kanton verlangt werden. Das ganze Prozedere und die Schikanen geschehen auch bei  einer Steuerforderung von ca. Fr. 20.-, wie die Zukunft weisen wird.
  3. Die schweizerischen Behørden sind berechtigt, die Enteignung des Vermøgens von einem rechtschaffenen Einwohner zu forden, zu førdern und zu belohnen, besonders,  wenn mit dem Vermøgen Korruptionsgelder in Millionenhøhe auf Kosten sozial Schwacher (im konkreten Fall: Rollstuhlfahrer) erwirtschaftet werden kønnen. Der Bestohlene hat nicht einmal das Recht, eine Begründung zu erfahren.
  4. Die schweizerischen Behørden sind berechtigt, einen Schweizerbürger mit Beschlagnahmung, Vernichtung und Verweigerung von Personalpapieren zum Verlassen der Schweiz zu zwingen. Der Ausgewiesene hat kein Recht auf Begründung.
  5. Schweizerische Steuerbehørden sind berechtigt, Steuerunterlagen absichtlich an fremde Adressen statt an den Steuerzahler zu schicken, um diese verschwinden zu lassen und eine berechtigte Einsprache zu verhindern. Der Steuerzahler hat kein Recht auf Begründung.

Folgerung: Die Schweiz ist und bleibt ein Verbrecherstaat. Eigentlich schade um die sehr vielen ehrlichen Einwohner in der Schweiz. Schade um die erstklassige schweizerische Industrie und Forschung, die der Schweiz auch ohne Verbrechertum einen guten Wohlstand ermøglichen würden.

Erkenntnis aus einer früheren Abklærung: Die Schweiz sieht sich als berechtigt, einem Menschen die Schweizer Staatsbürgerschaft aufzuzwingen, auch wenn dieser damit riskiert, in einem ehrlichen Staat wegen Mitgliedschaft zu einer Verbrecherorganisation bestraft zu werden.

Mit freundlichen Grüssen

Peter Oswald

Kopien an verschiedene Adressen

 
 
 
 
 
 
 
 
Personenfreizügigkeit: JA -- Damit Schweizer Flüchtlinge und Schweizer Asylanten nicht nocheinmal flüchten müssen
 
 
Peter Oswald                         Tel. +47 74 83 02 00                       
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 Medlem lag "De svarte sauene"/ Membre société des moutons noirs/Mitglied Club schwarzer (SVP-) Schafe/Membro società delle pecore nere/ www.peos.no/css.htm
----- Original Message -----
To: p@peos.no
Sent: Wednesday, February 11, 2009 3:52 PM
Subject: WG: Fw: WG: Externe Internetanfrage an die Finanzdirektion

 


Sehr geehrter Herr Oswald

Wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 6. Februar 2009 wegen der Steuerrechnungen der Gemeinden Bonstetten und Hedingen und teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Mail zur direkten Antwort an das kantonale Steueramt Zürich weitergeleitet haben. Dieses wird Ihre Vorbringen prüfen und Ihnen spätestens bis Ende dieses Monats eine Antwort zukommen lassen.


Freundliche Grüsse


Dr. Ursula Gut-Winterberger

Finanzdirektion
Walcheplatz 1
8090 Zürich
Tel. 043 259 33 01
Fax 043 259 51 50




----- Weitergeleitet von George Schneider/GS/FD/ZHKT am 09.02.2009 08:38 -----

p@peos.no

06.02.2009 20:54


 
An
Heinrich.Hummel@fdgs.zh.ch
Kopie
 
Thema
Externe Internetanfrage an die Finanzdirektion



 

   


 







Thema = Finanzdirektorin
Frage = An Frau Regierungsrat Frau Gut

Guten Tag Frau Gut

Ihr habt mich nun 10 Jahre gequælt und ich will endlich wissen warum. Geben Sie mir bitte noch heute an, wann ich mit Ihrer Antwort rechnen kann und schieben Sie nicht wieder weiter!

In 10 Jahren haben Sie mit Bonstetten und Hedingen zusammen nur zu hohe Steuerrechnugen geschickt. Einsprachen wurden nicht beantwortet oder mit Drohung der Bevormundung oder verschicken meiner Steuerunterlagen an irgendwelche fremde Personen verunmøglicht.

Dabei bin ich bei Ihnen gar nicht steuerpflichtig: Laut norwegischem Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Norwegen ( http://www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.672.959.81.de.pdf ) Art. 22 und 23 bin ich grundsætzlich verpflichtet, meine kleine Wohnung in Bonstetten in Norwegen zu versteuern. Ich kann freiwillig die Wohnung zusætzlich in der Schweiz versteuern und den in der Schweiz bezahlten Betrag auf der norwegischen Steuererklærung abziehen, sofern ich die Rechnung aus der Schweiz rechtzeitig erhalte, wozu mir Ihr Amt nicht Hand bietet. Ich habe Ihrem Amt mehrmals angeboten, direkt via Internet meine Angaben beim norwegischen Steueramt einzusehen, unter der Bedingung, dass auch Sie dem norwegischen Steueramt Einsicht anbieten.  Ausserdem würde sich die komplizierte Abrechnerei Schweiz - Norwegen bei dem kleinen Betrag nie lohnen. Statt einer konkreten Antwort habe ich nur Drohungen und Erpressungen erhalten. Sie werden wohl auch verstehen, dass ich keine Lust habe, wenn's auch noch so wenig ist, den Staat, der mir Asyl gewæhrt zugunsten des Staates, der mich vølkerrechtswidrig hinausgeschmissen hat, zu betrügen. Ihre Angestellten haben sich auch an internationale Vertræge der Schweiz zu halten.

Ihre Angestellten weigern sich wiederholt, meine Steuerunterlagen vertraulich zu behandeln, auch wenn ich sie darum bitte.

Ihr neuester "Gag" ist nun, dass Sie von mir verlangen, dass ich die Wohnung in der Schweiz und die dazugehørige Hypothekarschuld in Norwegen versteure.

Wie kann ich erreichen, dass Ihre Angestellten internationale Vereinbarungen und Steuerrechte anderer Staaten respektieren?
Wie kann ich erreichen, dass ich sinnvolle und vernünftige Steuerrecnungen zur rechten Zeit erhalte?
Wie kann ich erreichen, dass die von mir gegebenen Daten vertraulich behandelt werden?
Wie kann ich erreichen, dass Einsprachen beantwortet werden?
Wie kann ich erreichen, dass Bonstetten nicht ins Steuerverfahren einbezogen wird, solange untenstehende Fragen nicht beantwortet sind?

Geben Sie mir bitte an, wie ich sicher zu wahrheitsgetreuen Antworten untenstehender Fragen an die Gemeindebehørden von Bonstetten komme. Ich warte nun schon bis zu 10 Jahre auf Antworten. Da mir mit Hilfe der Behørden mein Vermøgen weggenommen wurde und ich mittellos und gesundheitlich geschwæcht aus dem sog. "Heimatstaat" hinausgeschmissen wurde, habe ich kein Geld, um mir in der Schweiz Recht zu kaufen (einzige Funktion des angeblichen "Rechtsstaates" Schweiz.).

Sehr geehrte Frau Gut, ich erwarte eine persønliche Antwort von Ihnen und danke Ihnen dafür.
Mit freundlichen Grüssen

Peter Oswald

PS: Genaueres ist auf http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm

Fragen an Bonstetten:

In diesem Frühjahr haben Sie eine provisorische Steuerrechnung 2008 geschickt. Sie haben behauptet, die Rechnung sei aufgrund der letzten Steurrechnung erstellt, jedoch nicht nachvollziehbare Fantasiezahlen in dreifacher Høhe eingesetzt. Warum haben Sie nicht einfach die Steuerrechnung 2005 als Grundlage genommen?



Warum haben Sie nicht auf meine Mitteilung, dass die Rechnung falsch ist, reagiert??



Warum haben Sie 2006 und 2007 meine Steuerunterlagen an irgendwelche fremde Personen geschickt, um sie so verschwinden zu lassen? Dies, trotzdem ich bei der Ausweisung aus der Schweiz extra für Steuerzwecke eine Adresse in der Schweiz eingerichtet und Sie darüber informiert hatte. Die MWSt hat mir unterdessen schriftlich bestætigt, dass diese Adresse immer funktioniert hat.



Mangels Steuerunterlagen hatte ich damals Formulare im Internet geholt und Ihnen zugeschickt, als ich aber gemerkt hatte, dass Sie absichtlich meine Unterlagen ins leere schickten, habe ich Sie darüber informiert, dass ich zukünftig in Norwegen versteure. Warum haben Sie darauf nicht reagiert?



Wenig spæter habe ich die gleiche Mitteilung per eingeschriebenen Brief an Ihren Chef und Gemeindepræsidenten geschickt. Warum hat er nicht reagiert?



Warum habt Ihr gewartet, bis 2 Jahressteuerabrechnungen in Norwegen abgeschlossen waren?



Wie wollen Sie heute in Norwegen die Betræge laut Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern? Sie werden zu  Recht høchstens ausgelacht.



Warum haben Sie oder Ihr Vorgænger für 2004 erklært, die Angabe von Einnahmen und Ausgaben genüge Ihnen, wenn Sie nachher zusætzliche Zahlen dazugedichtet haben?



Warum habern Sie, trotzdem die Rechnung eindeutig zuhoch war, eine Einsprache verweigert, indem Sie mit gesetzeswidriger Bevormundung und hohen Bussen drohten? Das kant. Steueramt hat mir nach langem Hin- und her mit ihnen erklært, dass Ihre Forderungen nach welcher ich einer Person Vollmacht erteilen müsste, gesetzeswidrig sind.



Warum musste ich 2007 in die Schweiz reisen und beim kant. Steueramt vorsprechen, damit ich wenigstens eine richtige Steuererklærung 2004 und 2005 ausfüllen konnte und Sie vom Kanton angewiesen wurden, mir die Differenz zurückzuerstatten?  



Warum hat Ihr Steueramt und Hedingen mir für 1999 bis 2003 mehrfache Steuerbetræge verrechnet und auf meine Mitteilungen nicht reagiert?



Warum musste ich Ende 2003 in die Schweiz reisen und beim kantonalen Steueramt vorsprechen, damit Sie die Steuerrechnungen berichtigten und die Differenzen zurückzahlten?



Warum hat Ihr damaliger Gemeideschreiber im Dezember 2000 meinen Heimatschein beschlagnahmt und vernichtet und gleichzeitig Schriftenempfangsschein, Identitætskarte und Pass verweigert, damit ich nicht in einer Schweizer Gemeinde Wohnsitz nehmen konnte?



Warum haben offensichtlich die Bonstetter Behørden im September 2001 die Behørden meiner Heimatgemeinde angewiesen, mir den Heimatschein nicht zu ersetzen?



Warum erhielt ich Pass und Identitætskarte erst, nachdem ich den Hedinger Behørden schriftlich versprach, die Schweiz noch im gleichen Jahr zu verlassen?



Warum hat der Gemeiderat von Bonstetten Ende 1998 im Anzeiger bekanntgegeben, dass er einem nicht existierenden Verein Gemeindebeitræge zur Verfügung stelle?



Warum hat er diesem imaginæren Verein meinen im Handelsregister geschützten Firmanamen gegeben?



Warum hat er diese Gemeindebeitræge mit einer Dienstleistung begründet, die ich vollbrachte und für die ich nie øffentliche Beitræge erhielt, auch nie forderte.



U.a. diese Falschmeldung führte zur Beschlagnahmung meines Vermøgens, das dann zur Erwirtschaftung von bis heute über einer Million Fr. Korruptionsgeldern führte. Wohin sind diese Gelder gelangt? Wohin gelangen sie heute?



Ich bin bereit für einen Neuanfang unserer Steuerbeziehung, dies setzt aber zuerst die sachliche Beantwortung obiger Fragen voraus. Neben Erklærungen erwarte ich zu jedem Punkt eine genaue Beschreibung, welche Vorkehrungen in Ihrer Gemeinde getroffen wurden, damit sich solche Vorfælle nicht wiederholen, weder bei mir noch bei andern Personen! Sie werden sicher verstehen, dass mir andernfalls nicht møglich ist, Ihnen eine Steuererklærung anzuvertrauen. Ausserdem erwarte ich zu letzteren Fragen einen Vorschlag zur Wiedergutmachung. Meinen Vorschlag sehen Sie auf http://www.peos.no/kantonsrat.htm



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ny / neu: www.schweizertreffen.no

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 28. mai 2023